DER WEINBAR LARS RUTZ GMBH, CHAUSSEESTR. 8, 10115 BERLIN
(nachfolgend Rutz-Zollhaus genannt)
1. Die Leistungen, Lieferungen und Angebote des rutz Berlin, insbesondere Reservierungen von einzelnen oder mehreren Tischen oder Räumen oder Freiflächen einschließlich Speisen, Getränken, Dekorationen und Service, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Gastes (einzelner Gast, Gruppe, natürliche oder juristische Person) werden nicht anerkannt.
2. Die Angebote des rutz Berlin sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des rutz Berlin gegenüber dem Gast und Unterzeichnung dieser durch den Gast zustande.
3. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung fest Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als drei Monate, ist das Restaurant berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Die Preise verstehen sich einschließlich etwa anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
4. Die Rechnungen des rutz Berlin sind binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Bei Reservierung von Veranstaltungen ist eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % vom Gesamt-Menüpreis bzw. 60 % des vereinbarten Mindestumsatzes binnen 7 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Geht die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, so ist das Restaurant berechtigt, ohne Setzen einer Nachfrist und unter Ausschluss jedweder Ansprüche des Gastes von dem Vertrag zurückzutreten.
5. Ist Gegenstand des Vertrages die Ausrichtung einer Veranstaltung (mit/ohne Tische, Räume, Flächen, Speisen, Getränken, Dekoration oder Service) mit mehreren Personen, so gilt die vom Gast angegebene Personenzahl als von diesem zugesichert (Garantiezahl). Änderungen der Garantiezahl bis 10 % sind unbeachtlich, wenn der Gast dem Restaurant diese Änderungen bis spätestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin, eingehend beim Restaurant, schriftlich mitgeteilt hat. Wird die Garantiezahl um mehr als 10 % oder mit späterer oder ohne Mitteilung durch den Gast u n t e r schritten, so ist der für die Garantiezahl berechnete Preis zu zahlen. Wird die Garantiezahl um mehr als 10 % oder mit späterer oder ohne Mitteilung durch den Gast ü b e r schritten, so ist der für die tatsächliche Personenzahl sich errechnende Preis zu zahlen.
6. Der Gast ist bei
– Menüvereinbarungen bis 14 Werktage vor dem Leistungstermin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Erklärt der Gast später als zur vorgenannten Frist, dass er die Leistung nicht wahrnehme, oder nimmt er die Leistung ohne Erklärung nicht wahr, so ist das Restaurant berechtigt, 100 % des vereinbarten Gesamt-Menüpreises in Rechnung zu stellen.
7. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Restaurant nicht zu vertretender Gründe, ist das Restaurant berechtigt, vom Vertrag unter Ausschluss jedweder Ansprüche des Gastes zurückzutreten.
8. Das Restaurant ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss jedweder Ansprüche des Gastes berechtigt, wenn der Gast gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstößt oder das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Gast den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des rutz Berlin oder seiner Gäste gefährdet. Die Geltendmachung weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche durch das Restaurant, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt vorbehalten.
9. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigung hat der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu besorgen. Dem Gast obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen oder sonstiger Vorschriften. Für eine Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat der Gast unmittelbar an den Dritten zu entrichten.
10. Das Restaurant haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und, unbeschadet der Regelung der Paragraphen 70 l ff. BGB, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des vereinbarten Preises.
11. Gerichtsstand für alle vermögensrechtlichen Ansprüche wegen diesem oder aus diesem Vertrag ist, sofern die Parteien Vollkaufleute sind oder der Gast keinen Gerichtsstand im Inland hat, ausschließlich Berlin-Charlottenburg.
12. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichende Bestimmungen oder Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.